Alles anzeigenDer (Abbildungs-) Maßstab ist das Verhältnis von der Bildgröße B (Bild auf dem Film) zur Gegenstandsgröße G (fotografierter Gegenstand, hier: Höhe des Portraits von Brust bis über Scheitel).
Bei etwa 60cm Motiv und etwa 15 cm Bild auf dem Film beträgt der Abbildungsmaßstab 15cm/60cm oder 1:4.
Nach der von Bequalm zitierten Formel beträgt der Abstand zum Motiv bei einem 240mm Objektiv dann überschlägig
(4+1) x 240mm = mm, also etwa 1,20 Meter
Achte darauf, dass durch die Nahaufnahme ein Verlängerungsfaktor (Belichtungskorrektur) von 1,56 bei diesem Auszug notwendig ist, also etwa eine halbe Blende hinzugegeben werden muss (z.B. Blende 22 1/2 anstelle von Blende 22).
Die Formel zur Berechnung lautet hierVerlängerungsfaktor = (Maßstab + 1)^2 = (1/4 + 1)^2 = 1,25^2 = 1,56
Das heisst: 1,56 mal länger belichten oder (hinreichend genau) 1/2 Blenden - Verlängerungsfaktor 1,50 - hinzugeben.
Grüsse
Andreas
Ok, das hilft. Darf ich das einmal selbstanwenden: Ich möchte jetzt eine Person von ca. 1,50m vollformatig abbilden, also wieder 13x18/240mm, wäre das nach dieser Formel: 15cm/150cm oder 1:10 und dann (1+10) x 240mm = etwa 2,64m.
Ist richtig so ja?
Aber in deiner Formel für den Verlängerungsfaktor verstehe ich den den kleinen Pfeil der nach oben zeigt nicht. Oder wird das hier falsch angezeigt?
Vielen Dank
K.