EuGh-Urteil zum Urheberrecht

  • Ich wußte nicht dass du auch am europäischen Gerichtshof als Richter arbeitest. Tolle Leistung, dann noch Heimlabor.Grüße

    Ja, im Nebenjob könnte jeder mit gesundem Rechtsempfinden solche Urteile fällen. Jemandes Foto ohne Erlaubnis zu verwenden..., wenn doch alles so simpel wäre :D

  • Ich finde den Fall überhaupt nicht klar. Es ist vollkommen richtig, dass man den Urheber (also den Fotografen) um Erlaubnis fragen muss. In diesem Fall war der Urheber aber nicht erkennbar, weil nicht benannt. Zumindest habe ich das so verstanden. Da gab es mal den netten juristischen Begriff des Verbotsirrtums.

    In der Praxis bedeutet das doch, dass man bei jedem Bild ohne Autorenangabe nachfragen muss, wenn nicht explizit "gemeinfrei" oder Ähnliches dabei steht. Wie weit das praktikabel ist, weiß ich nicht. Nicht ganz klargeworden ist mir die Frage der Verlinkung. Ein Link auf das Bild wäre erlaubt gewesen, weil es keinen Kopiervorgang gegeben hätte?

    Die fehlende Angabe zum urheberrechtlichen Status halte ich jedenfalls für sehr inkorrekt. Damit wird Abmahnern Tür und Tor geöffnet.

    Salvatorische Klausel zum Schluss: Ich bin in Urheberrechtsfragen ziemlich sensibel, weil ich vor langer Zeit in dieser Hinsicht arg geschädigt worden bin. Leider hat meine damals bestehende Rechtsschutzversicherung Urheberrechtsfragen nicht abgedeckt (machen die wohl prinzipiell nicht). Also bin ich auf meinem Problem sitzen geblieben.

    Grüße, hp

    Al é bun sciöch' al é ...

  • Ich finde den Fall auch schwierig und deshalb ist das Urteil zu undeutlich.

    Man sollte erkennbar machen, ob ein Bild frei oder geschützt ist. Es sollte immer möglich sein, den Urheber (also hier den Fotografen) ausfindig zu machen.

    Ich sehe da noch mehr Probleme auf uns zukommen. Zudem glaube ich nicht, das man Schöffe am EuGH werden kann...

  • Da bin ich ganz bei @hppruefer. Meinem gesunden Volksempfinden nach müßte irgendwie ersichtlich sein, ob das Bild rechtlichen Einschränkungen unterliegt oder nicht. Daß der Link zum Bild frei ist, kann ich schon nachvollziehen, da man sonst gar keine Links auf Inhalte mehr posten könnte, was aber der Ursprungsgedanke des Internet an sich war.

  • Ähem, was kann daran denn nicht glasklar sein?

    Wenn ich das Bild eines anderen verwenden möchte, muss ich den anderen um Erlaubnis fragen und wahrscheinlich sogar ein Honorar zahlen. Ich kann auch nicht in einen Laden gehen und mir eine Apfel zum Reinbeißen nur mal ausleihen. Das Bild gehört mir nicht, also kann ich es auch nicht verwenden - zumindest nicht ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers einzuholen bzw. dafür zu bezahlen. Was ist denn daran schwierig oder unlogisch? Genau so sieht es auch das Urheberrecht.

    Diese Gemeinfreisache kommt doch aus Amiland. Da ist es logisch, wenn ein Bild mit Steuergeldern aufgenommen wurde, kann es jeder Steuerzahler auch gratis nutzen. (Und selbst da gibt es Ausnahmen, aber so im Groben eben).

    Dass das Urherberrecht in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers abläuft, und jeder die Bilder oder Texte gratis nutzen darf, wird ja gerade nochmal überdacht : ) Ich finde zumindest die ausstellenden Museen müssten da ein Honorar bekommen, aber DAS ist zumindest diskussionswürdig. Obiger Fall ist glasklar!

  • Das Bild gehört mir nicht, also kann ich es auch nicht verwenden - zumindest nicht ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers einzuholen bzw. dafür zu bezahlen.

    Das verstehe ich durchaus. Mir ging es allerdings auch um die Frage, was man tut, wenn ein Rechteinhaber nicht unmittelbar erkennbar ist. Im Prinzip läuft es darauf hinaus, dass man halt Anfragen stellt, an wen auch immer. Völlig ok. Irritierend finde ich an dieser Stelle allerdings - unter der Annahme, dass ich das richtig verstanden habe - dass das inkriminierte SchülerInnen-Referat legal gewesen wäre, wenn anstelle des konkreten Bildes dort eine Verlinkung eingetragen wäre. Juristisch und ästhetisch gewiss ein großer Unterschied, in der Wirkung allerdings weniger. Das Bild ist ja nach wie vor einem größeren Kreis zugänglich gemacht worden ("veröffentlicht"), allerdings mit nur einem (!) zusätzlichen Schritt. Wenn so ein Link automatisch geöffnet würde (wofür ich keinesfalls plädiere), sähe man keinen Unterschied zu der illegalen Version.

    Nochmal: Die Rechte von Rechteinhabern müssen respektiert werden! Andererseits erinnere ich mich an die unsägliche Diskussion zur "Nutzung" von "Happy Birthday" ...

    Al é bun sciöch' al é ...

  • Vom gesunden Rechtsempfinden ist es zum gesunden Volksempfinden nicht mehr weit.
    Wie viele Stammtische besuchst du?
    grüße

    Misanthropenalarm...

    Irritierend finde ich an dieser Stelle allerdings - unter der Annahme, dass ich das richtig verstanden habe - dass das inkriminierte SchülerInnen-Referat legal gewesen wäre, wenn anstelle des konkreten Bildes dort eine Verlinkung eingetragen wäre.

    Ist ebenso als gäbe ich jemanden eine Adresse einer Galerie, um sich dort ein Bild anzuschauen und anders, als hätte ich mir ohne Erlaubnis ein Repro des Bildes angefertigt und mir in die eigene Galerie gehängt :)

  • Ist ebenso als gäbe ich jemanden eine Adresse einer Galerie, um sich dort ein Bild anzuschauen und anders, als hätte ich mir ohne Erlaubnis ein Repro des Bildes angefertigt und mir in die eigene Galerie gehängt

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wenn ich mich in eine Galerie mit angegebener Adresse begebe, habe ich einen Zeit- und Raumaufwand (Extremfall: Galerie in Neuseeland!). Die Verlinkung bedeutet letztendlich, dass die Galerie zu mir gebeamt wird ...

    Ich mag aber nicht mehr allzusehr beckmessern. Hinsichtlich der grundsätzlichen Rechte stimmen wir gewiss weitestgehend überein.

    Al é bun sciöch' al é ...

  • Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wenn ich mich in eine Galerie mit angegebener Adresse begebe, habe ich einen Zeit- und Raumaufwand (Extremfall: Galerie in Neuseeland!). Die Verlinkung bedeutet letztendlich, dass die Galerie zu mir gebeamt wird ...
    Ich mag aber nicht mehr allzusehr beckmessern. Hinsichtlich der grundsätzlichen Rechte stimmen wir gewiss weitestgehend überein.

    Und was, wenn die andere Galerie gleich nebenan ist ;) ...ich weiß, alles müßig und eines Tages, so hoffe ich, gibt's ein Internet ohne Barrieren. Die Transition wird aber noch ein langer Weg.
    Mich wundern eh immer Fotografen, die so dünnheutig reagieren, anstatt sich zu freuen, dass ihr Foto auch woanders ankommt. Ist ja nicht so, dass man damit hochauflösende Prints erstellen könnte...

  • Naja, das mit dem Freuen ist so eine Sache : )

    Heute fragen sogar schon Zeitungen an, ob sie ein Foto nicht gratis veröffentlichen dürften, weil es doch für den Fotografen so irrsinnig toll wäre, wenn seine Bilder und sein Name verbreitet würden. Und es gibt eine ganze Reihe von Leuten, die sich darauf einlassen. Also ich weiß ja nicht, meine Arbeit ist mir nicht so wenig wert.

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